Frotzelmann
"Ich frotzel doch nur ein wenig, das müssen Sie nicht so ernst nehmen".
Tu ich aber! Denn bei Ihnen, mein werter Herr Rechtspfleger, gibt es keinen Unterschied zwischen Frotzeln und dem herablassenden Getue eines "Besserbeamten", der seiner Servicekraft mit hörbarem Unterton sagt, dass sie weniger wert wäre als er..
Weshalb ich denn auf Dies und Das und ja auch noch auf Jenes nicht geachtet hätte... Tja, mein werter Herr Rechtspfleger, weil das vielleicht Ihre hochbezahlte Aufgabe ist? Oder irre ich mich und Sie erhalten nur ein unverschämt hohes Beamtengehalt dafür, in Ihrem Büro zu sitzen und zu "frotzeln"?
Manchmal scheint es mir so. Aber keine Sorge, wenn ich in 6 Wochen aus dem Dienst scheide, kann ich Ihnen mal zeigen, was es heißt mit Akten zu arbeiten. Dann hau ich Ihnen ebendiese nämlich um Ihre hochdotierten Ohren, werter Herr Rechtspfleger!

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