Aus einer Rundmail der Leitenden Oberstaatsanwältin
"An alle Bediensteten

Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, dass der bestehende Internetzugang nur für dienstliche Zwecke zu gebrauchen ist. Die private Nutzung ist untersagt und wird bei entsprechender Missachtung geahndet.
Eine dienstliche Nutzung von Seiten wie www.bild.de, www.mexx.de, www.amazon.de, www.bildkontakt.de sowie www.russenschlampen.com erschließt sich mir nicht, daher wurden diese Seiten für den Zugriff gesperrt.
Weitere Missachtungen der Vorschriften zur Internetnutzung ziehen Disziplinarmaßnahmen nach sich."

[...]

Also wirklich! Das Aufrufen Den dienstlichen Nutzen von www.bild.de kann ich aber auch echt nicht nachvollziehen...

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patric, Donnerstag, 3. August 2006, 20:36
Das sperren oder das aufrufen vorher?

nyxon, Donnerstag, 3. August 2006, 21:08
Natürlich das Aufrufen ;)