Donnerstag, 21. Juni 2007
Allgemeine Glücksbedingungen
Das wäre doch mal so eine Sache, wenn wenigstens jemand einen darauf hinweisen würde bei der Geburt. Alle stehen um einen herum und rufen "Ah" und "Oh" und manche nennen einen "süß" und "putzig", wiederrum andere meinen: "Es ist ein Arschloch", wenn sie einem tief in die Augen sehen. Man bekommt einen Strampler, jahrelang wird man umsorgt und umpflegt, um irgendwann auf die Welt losgelassen zu werden.

Aber darauf hingewiesen, auf das Kleingedruckte im Leben, wird man nicht. Die AGBs des Lebens sind nicht irgendwo abgedruckt, die muss man sich mit der Zeit mühevoll in Erfahrungen und Enttäuschungen zusammensammeln. Wenn man dann auf die Schnauze gefallen ist oder eins darauf bekommen hat oder man gerade in einer Sackgasse hockt, dann kommt so ein Klugscheißer daher und sagt, das hätte man doch wissen müssen, weil es doch in den AGBs stehe.

Ich suche ja immer noch die Fußnote, die darauf verweist. "Es gelten die Allgemeinen Glücksbedingungen des Lebens" und dann nimmt man sich ein Zusatzblatt zum Lebensvertrag, liest es sich durch und alles ist geklärt.
Aber ich glaube, ich falle eh unter irgendwelche Sonderrechte. "In Ihrem Fall finden die Abschnitte 1 bis 153.4 der AGBs des Lebens keine Anwendung." Sowas aber auch!

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